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vom 12.12.2015 zuletzt aktualisiert am 03.01.2022
a) | Dachflächen ohne Regenspeichereffekt: (z.B. Schiefer, Ziegel, Dachpappe u.ä.) |
1,0 |
b) | Dachflächen mit Regenspeichereffekt: (z.B. Kiesdächer, begrünte Dachflächen u.ä.) |
0,5 |
a) | vollversiegelte Flächen: (z.B. Beton, Asphalt, Pflaster mit Fugenverguss u.ä.) |
1,0 |
b) | starkversiegelte Flächen: (z.B. Platten, Pflaster ohne Fugenverguss u.ä.) |
0,6 |
c) | geringversiegelte Flächen: (z.B. Rasengitter, Sickersteine u.ä.) |
0,3 |
Zur Deckung der Aufwendungen des ZVK im Bereich der öffentlichen Einrichtungen der Straßenbaulastträger zur Niederschlagswasserbeseitigung erhebt der ZVK aufwandsbezogene Umlagen gegenüber den Mitgliedern als Träger der Straßenbaulast. Die nachfolgenden Paragraphen gelten, mit Ausnahme von § 9, entsprechend.
Der Erhebungszeitraum für die Benutzungsgebühren ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Entsteht die Gebührenpflicht während des Kalenderjahres oder endet diese vor Ablauf des Kalenderjahres, beschränkt sich der Erhebungszeitraum auf diesen Zeitraum.
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Mit 17 bis 21 Grad deutscher Härte versorgt der ZV KÜHLUNG seine Kunden in den meisten Bereichen seines Verbandsgebietes mit hartem Wasser. Ausnahmen bilden die Bereiche der Wasserwerke Schwaan und Krempin, die mit 12 bis 14 Grad deutscher Härte im mittleren Bereich liegen. So schön hartes Wasser für den Geschmack und die Gesundheit sein mag, hinterlässt es im Haushalt doch hier und da seine Spuren. Dies trifft auch auf technische Geräte wie Warmwasserspeicher und Waschmaschinen zu.
weiterlesenWasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
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18209 Bad Doberan
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