Eigentümerwechsel

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Kaufabwicklung

Achten Sie bei dem Kauf einer Immobilie auf folgende Punkte:

  • Belastungen des Grundstückes
  • Restforderungen aufgrund von nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren
  • eventuell noch ausstehende Beitragserhebungen

Informationen hierzu erhalten Sie bei uns. Hierzu ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich, d.h. wir benötigen dafür das Einverständnis des Eigentümers oder eine Abschrift des Kaufvertrages (auch Entwurf).

Lesen Sie bei der Übergabe den Zählerstand ab und fotografieren Sie diesen wenn möglich!

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Mitteilung

Füllen Sie das Eigentümerwechselformular vollständig aus. Reichen Sie dieses entweder persönlich oder per Email zusammen mit folgenden Informationen ein:

  • Kopie des Kaufvertrages
  • abgelesener Zählerstand zur Abrechnung

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Bestätigung

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben mit den Informationen zu den zukünftigen Abschlägen sowie den Antrag für ein SEPA-Lastschriftmandat.