Spülwasser gehört nicht in den Gully

Spuelwasser nicht in Gully

Was im Straßenablauf landet, kann auf direktem Weg ins Gewässer gelangen!

Leider kommt es immer wieder vor, dass verunreinigtes Wasser über einen Straßenablauf entsorgt wird – dem sogenannten „Gully“.

Im Verbandsgebiet des ZVK sind die meisten Straßenabläufe an die Regenwasserkanalisation angeschlossen und leiten das Wasser ungefiltert direkt in umliegende Gewässer. Es dürfen daher keinesfalls Putzwasser, Farbreste oder Chemikalien in einen Gully geschüttet werden. Geschieht dies dennoch, kann dies zu erheblichen Umweltbelastungen führen. Dem Verursacher droht dann ein hohes Bußgeld. Schmutziges Putzwasser kann über den Abfluss im Haus entsorgt werden. Von dort aus gelangt es über einen Schmutzwasserkanal zu einer Kläranlage und wird gereinigt in die Natur zurückgegeben. Mit Farben oder Chemikalien verunreinigtes Wasser muss grundsätzlich über einen Wertstoffhof entsorgt werden.

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  • Spülwasser gehört nicht in den Gully

    Was im Straßenablauf landet, kann auf direktem Weg ins Gewässer gelangen!

    Leider kommt es immer wieder vor, dass verunreinigtes Wasser über einen Straßenablauf entsorgt wird – dem sogenannten „Gully“.

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