Ein Abzugszähler zählt den Anteil des verbrauchten Trinkwassers, welcher nicht in die Schmutzwasserkanalisation bzw. in die Grundstücksanlage eingeleitet wird. Wenn Sie beispielsweise große Flächen bewässern müssen, kann diese separat gemessene Trinkwassermenge bei der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht werden. Jedoch ist zu beachten, dass der Einbau des Zusatzzählers mit Installateur-, Einbau- und auch regelmäßigen Wechselkosten entsprechend der Eichfrist verbunden ist.
Beispiel:
Ein Haushalt verbraucht 150 m³ Trinkwasser im Jahr 2025. Ein installierter Abzugszähler für die Gartenbewässerung zählt eine Menge von 10 m³ (das entspricht dem Inhalt von 1.000 Gießkannen mit 10 Litern Inhalt).
Hierbei handelt es sich um die reine Gebührenersparnis. Kosten für die Installation, den Einbau und den Wechsel müssen selbstverständlich berücksichtigt werden.
* (TW = Trinkwasser, SW = Schmutzwasser, NW = Niederschlagswasser)