Dezentrale Entsorgung
Bestand und Bau von grundstückseigenen Anlagen zur Schmutzwasserbehandlung/-sammlung
Ist oder wird Ihr Grundstück nicht an die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen, müssen Sie den Bau einer Grundstückskläranlage bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Rostock beantragen. Die entsprechenden Anträge finden Sie unter www.landkreis-rostock.de.
Das Schmutzwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes KÜHLUNG definiert, für welche Grundstücke auch zukünftig kein Anschluss an die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage vorgesehen ist. Für diese Grundstücke muss die Entsorgung des Schmutzwassers über Grundstückskläranlagen erfolgen.
Verfahren der grundstückseigenen Schmutzwasserbehandlung/-sammlung
biologische Grundstückskläranlage
Bei einer biologischen Kleinkläranlage erfolgt in der Vorklärung, als erste Stufe der Schmutzwasserbehandlung, die Rückhaltung von Feststoffen. Im biologischen Teil der Anlage arbeiten Mikroorganismen, die unter Zugabe von Luft die in der Lösung befindlichen Schadstoffe oxidieren. Es wird der Eintrag von Schadstoffen in die Gewässer verhindert. (Anlagenarten: Mehrkammerabsetzgrube mit Tauchkörper, Tropfkörper, Belebungsanlage, Pflanzenkläranlage …)
abflusslose Grube
Bei nicht ständig bewohnten Objekten, kann gegebenenfalls auch der Bau einer abflusslosen Grube genehmigt werden. In einer abflusslosen Grube wird das gesamte anfallende Schmutzwasser gesammelt und mit Saugfahrzeugen zu einer biologischen Kläranlage zur Behandlung transportiert.
Abfuhr
Grundsätzlich gilt: Das gesamte auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser ist dem Zweckverband KÜHLUNG oder dem von ihm beauftragten Abfuhrunternehmen zu überlassen. Die Pflicht hierzu ergibt sich aus § 40 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG).
biologische Grundstückskläranlage
Der Entleerungsbedarf dieser Anlagen wird durch die Schlammspiegelmessung im Rahmen der Wartung festgestellt. Diese Wartungsberichte sind dem ZVK unaufgefordert vorzulegen, ansonsten erfolgt die Leerung mindestens einmal im Jahr. Das maximale Entleerungsintervall beträgt gemäß Satzung fünf Jahre.
Terminabstimmung für Abfuhren von biologischen Grundstückskläranlagen:
oder über unser +49 38203 713 0Kundenberatungszentrum
abflusslose Grube
Das gesamte Schmutzwasser verbleibt bis zur Abholung in der Sammelgrube. Daher ergibt sich der Abfuhrturnus aus dem Wasserverbrauch auf dem Grundstück, das die Anlage nutzt und aus der Größe der Anlage. Bei abflusslosen Gruben ist es deshalb besonders wichtig, dass der Betreiber regelmäßig den Füllstand der Anlage selbst kontrolliert und rechtzeitig (mindestens 7 Tage vorher) den Abfuhrtermin mit dem (derzeit) vom ZVK beauftragten Dienstleistungsunternehmen abstimmt.
Terminabstimmung für Abfuhren von abflusslosen Gruben:
Norddeutsche Wasserlogistik GmbH
Vielbecker Weg 8c
23936 Grevesmühlen
+49 3881 756490
www.nwl-gvm.de
Abrechnung
biologische Grundstückskläranlage
Die Mitarbeiter des ZVK oder Beauftragte hinterlassen Ihnen eine Kopie des Leistungsnachweises über die Abfuhr. Die tatsächlich abgefahrene Fäkalschlammmenge wird zuzüglich eventuell erforderlichen Spülwassers in einem gesondert erstellten Abfuhrbescheid zeitnah nach der Entleerung der Anlage abgerechnet. Zusatzleistungen werden separat aufgeführt und abgerechnet.
abflusslose Grube
Die Mitarbeiter des ZVK oder Beauftragte hinterlassen Ihnen eine Kopie des Leistungsnachweises über die Abfuhr. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis des Trinkwasserbezugs. Zusatzleistungen werden separat aufgeführt und abgerechnet.
Damit wir Trinkwasser, das nicht in die abflusslose Grube gelangt, bei der Abrechnung berücksichtigen können, ist eine geeichte Abzugsmessung zu installieren. Hierzu nehmen Sie gerne Kontakt mit uns über unser Kundenberatungszentrum auf.
siehe aktuelle GebührenSatzungen
Die rechtlichen Grundlagen können Sie auch in unserer Satzung über den Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen des ZVK sowie in unserer Gebührensatzung Schmutzwasser nachlesen. Die Satzungen finden Sie hier: