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vom 20.07.2005 zuletzt aktualisiert am 10.12.2018
Der ZVK betreibt die Wasserversorgung als eine öffentliche Einrichtung zu dem Zweck, der Gesamtheit seiner Verbandsmitglieder Trinkwasser für private und öffentliche Zwecke zu liefern. Art und Umfang der Trinkwasserversorgungsanlagen bestimmt der ZVK.
Zu den öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gehören:
Anschlussberechtigter |
ist derjenige, der beim ZVK einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beantragt und vom ZVK genehmigt bekommen hat. |
Kunde | ist derjenige, der Trinkwasser vom ZVK auf eigene Kosten bezieht (Bescheidempfänger). |
Versorgungsleitungen | sind grundsätzlich die Trinkwasserleitungen im Wasserversorgungsgebiet, von denen die Hausanschlüsse abzweigen. |
Hauptabsperrvorrichtung | erste Armatur auf dem Grundstück, mit der die gesamte nachfolgende Wasserversorgungsanlage einschließlich Wasserzähler abgesperrt werden kann. |
Übergabestelle | ist die erste Grenze zwischen öffentlichem Bauraum und der privaten Grundstücksgrenze, auch wenn dieses Grundstück nicht im Eigentum des Anschlussnehmers steht. |
Hausanschluss | ist die Verbindung von der Versorgungsleitung des ZVK mit der Anlage des Grundstückseigentümers. Er beginnt grundsätzlich mit der Absperrvorrichtung an der Versorgungsleitung und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung vor dem Wasserzähler. |
Grundstücksanschluss | ist der Teil des Hausanschlusses von der Versorgungsleitung des ZVK bis zur Grundstücksgrenze. |
Kundenanlage | ist die Anlage des Grundstückseigentümers, sie beginnt hinter dem Wasserzähler mit einer Absperrarmatur. |
Wasserzähler | sind Messgeräte zur Erfassung des durchgeflossenen Wasservolumens. Absperrventile und etwa vorhandene Wasserzählerbügel sind nicht Bestandteile der Wasserzähler. |
Eigengewinnungsanlagen | sind Brunnen und Regenwassernutzungsanlagen. |
DIN - Normen | sind Deutsche Industrienormen, welche Vorschriften zur Herstellung und zum Betrieb technischer Anlagen beinhalten. |
Jeder Eigentümer eines im Gebiet des ZVK liegenden Grundstücks ist nach Maßgabe dieser Satzung berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Versorgungsleitung und die Belieferung mit Trinkwasser zu verlangen.
Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Unliebsamer Gast in unserer Region ist die Wanderratte. Sie lässt sich gern dort nieder, wo sie gute Bedingungen findet. Nicht selten ist dies die warme Kanalisation. Die Ursache dafür setzen wir Menschen selbst. Viele Leute werfen Abfälle in Toiletten und Spülbecken, die dort nicht hingehören. Vor allem Essensreste wie Kartoffeln oder Fleisch locken Ratten an. Diese werden einfach runtergespült und gelangen so in den Abwasserkanal, wo sich dann die Ratten davon ernähren können.
weiterlesenWasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
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