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Ein Abzugszähler zählt den Anteil des verbrauchten Trinkwassers, welcher nicht in die Schmutzwasserkanalisation bzw. in die Grundstücksanlage eingeleitet wird. Wenn Sie beispielsweise große Flächen bewässern müssen, kann diese separat gemessene Trinkwassermenge bei der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht werden. Jedoch ist zu beachten, dass der Einbau des Zusatzzählers mit Installateur-, Einbau- und auch regelmäßigen Wechselkosten entsprechend der Eichfrist verbunden ist.
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Im Jahr 2021 lag der Trinkwasserverbrauch pro Einwohner und Tag im Verbandsgebiet des Zweckverbandes KÜHLUNG bei ca. 109,73 Litern.
weiterlesenWasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
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