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Hinweise zur Sitzung:
Bitte beachten Sie die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen gemäß der aktuellen Corona-Landesverordnung M-V; Ausfertigung vom 28.11.2020, gültig vom 10.03.2021 (§ 7, Anlage 36). Das Tragen der vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckung (FFP 2 Masken, OP-Masken) während der Sitzung sowie die Einhaltung der Mindestabstände sind zwingend erforderlich. Es wird darum gebeten, die Befreiung vom Tragen der vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckung im Vorfeld der Sitzung durch Vorlage der Befreiung anzuzeigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grund des Infektionsschutzes die Öffentlichkeit an der Teilnahme der Sitzung eingeschränkt werden kann. An die Öffentlichkeit wird die dringende Empfehlung ausgesprochen, aus Rücksicht auf die aktuell geltenden Hygieneregeln und dem Schutz der Sitzungsteilnehmenden - insbesondere aus so genannten Risikogruppen - in eigener Verantwortung abzuwägen, ob eine Teilnahme zwingend erforderlich ist.
Einladung 1. Verbandsversammlung 2021
am 21.04.2021 um 17:30 Uhr
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Nicht öffentlicher Teil
Mit 17 bis 21 Grad deutscher Härte versorgt der ZV KÜHLUNG seine Kunden in den meisten Bereichen seines Verbandsgebietes mit hartem Wasser. Ausnahmen bilden die Bereiche der Wasserwerke Schwaan und Krempin, die mit 12 bis 14 Grad deutscher Härte im mittleren Bereich liegen. So schön hartes Wasser für den Geschmack und die Gesundheit sein mag, hinterlässt es im Haushalt doch hier und da seine Spuren. Dies trifft auch auf technische Geräte wie Warmwasserspeicher und Waschmaschinen zu.
weiterlesenWasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
Kammerhof 4
18209 Bad Doberan
Montag bis Donnerstag:
07:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
07:00 - 15:00 Uhr