Hausanschluss Trinkwasser
Für die Versorgung Ihres Grundstückes mit Trinkwasser ist ein Trinkwassergrundstücksanschluss erforderlich. Berücksichtigen Sie rechtzeitig vor Baubeginn die Wasserversorgung bei Ihren Planungen. Der Wasserzähler wird bei frostfreier Montage bis zu einer Entfernung von 40m im Gebäude errichtet. Für den Fall, dass der Hausanschluss länger als 40m ist, oder die Frostfreiheit nicht sicher gewährleistet werden kann, ist ein Zählerschacht an der Grundstücksgrenze zu errichten.
Erläuterungen zum Trinkwasserhausanschluss
Hausanschluss
ist die Verbindung von der Versorgungsleitung des ZV KÜHLUNG mit der Anlage des Grundstückseigentümers. Er beginnt grundsätzlich mit der Absperrvorrichtung an der Versorgungsleitung und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung vor dem Wasserzähler.
Arbeiten am Hausanschluss dürfen grundsätzlich nur Fachfirmen durchführen, die in der Firmenliste (Grundstücksanschluss) des Zweckverbandes gelistet sind.
Firmenliste (Grundstücksanschluss)Grundstücksanschluss
ist der Teil des Hausanschlusses von der Versorgungsleitung des ZV KÜHLUNG bis zur Grundstücksgrenze.
Kundenanlage
ist die Anlage des Grundstückseigentümers, sie beginnt hinter dem Wasserzähler mit einer Absperrarmatur.
Arbeiten an der Trinkwasserhausinstallation hinter dem Wasserzähler (Kundenanlage) dürfen grundsätzlich nur Firmen durchführen, die im Installateurverzeichnis des Zweckverbandes gelistet sind. Ausnahmen sind zu beantragen.
Installateurverzeichnis
Genehmigung
Die Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses ist genehmigungspflichtig und muss beantragt werden. Der Hauswasserzähler wird durch den ZVK nach kompletter Herstellung von Grundstücksanschluss und Hausinstallation eingebaut. Für den Zeitraum bis zum Abschluss dieser Arbeiten kann ein Bauwasserzähler beim ZVK beantragt werden.