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Abschläge bzw. Vorauszahlungen sind eine regelmäßige Bezahlung der Trink- und Abwassergebühren entsprechend der angenommenen Inanspruchnahme der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Sie werden anhand der Verbrauchshistorie und der aktuellen Gebühren berechnet. Der Zweckverband KÜHLUNG erhebt 6 Abschläge im Jahr (alle 2 Monate). Der erste Abschlag des Jahres ist im Februar fällig. Die geleisteten Abschläge/Vorauszahlungen werden mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.
Was im Straßenablauf landet, kann auf direktem Weg ins Gewässer gelangen!
Leider kommt es immer wieder vor, dass verunreinigtes Wasser über einen Straßenablauf entsorgt wird – dem sogenannten „Gully“.
weiterlesenWasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
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