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Abschläge bzw. Vorauszahlungen sind eine regelmäßige Bezahlung der Trink- und Abwassergebühren entsprechend der angenommenen Inanspruchnahme der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Sie werden anhand der Verbrauchshistorie und der aktuellen Gebühren berechnet. Der Zweckverband KÜHLUNG erhebt 6 Abschläge im Jahr (alle 2 Monate). Der erste Abschlag des Jahres ist im Februar fällig. Die geleisteten Abschläge/Vorauszahlungen werden mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.
Im Jahr 2021 lag der Trinkwasserverbrauch pro Einwohner und Tag im Verbandsgebiet des Zweckverbandes KÜHLUNG bei ca. 109,73 Litern.
weiterlesenWasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
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