Mein Wasserzähler konnte nicht gewechselt werden. Was muss ich tun?

Wird beim turnusmäßigen Wechsel des Wasserzählers ein Mangel oder Defekt an der Kundenanlage oder dem Hausanschluss festgestellt, so wird der Zähler nicht gewechselt und der Mangel ist durch den Eigentümer auf eigene Kosten schnellstmöglich abzustellen.

Jegliche Mängel der Hausanschlussleitung vor dem Wasserzähler auf dem privaten Grundstück (der Bereich beginnt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung vor dem Wasserzähler) dürfen nur durch DVGW geprüfte Firmen behoben werden, welche in der Firmenliste des Zweckverbandes gelistet sind.

Bei Mängeln der Kundenanlage hinter dem Wasserzähler (der Bereich beginnt mit einer Absperrarmatur hinter dem Wasserzähler) dürfen die Arbeiten grundsätzlich nur Firmen ausführen, welche im Installateurverzeichnis des Zweckverbandes gelistet sind. Nicht gelistete Installateurfirmen müssen eine Gastkonzession beim ZVK beantragen.

Weitere Einzelheiten können Sie der Wassersatzung des ZVK, insbesondere den §§ 12 bis 20, entnehmen.

Bereich

Anschlusswesen