Den Gebührenbescheid ganz einfach lesen

Die Jahresverbrauchsabrechnung in Form des Gebührenbescheides kommt jedes Jahr aufs Neue.
Die erste Seite des Gebührenbescheids fasst die wesentlichen Eckdaten auf einen Blick zusammen. Die Folgeseiten enthalten Informationen bzw. Details dazu.
Auf dem nachfolgenden Muster-Gebührenbescheid für das Jahr 2021 haben wir einige Informationen ("i") dargestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Erläuterungen wünschen, wenden Sie sich gerne an unser Kundenberatungszentrum.

Grundstückseigentümer
Grundstückseigentümer = Anschlussnehmer oder Bevollmächtigter
Kundennummer
Hier ist Ihre Kundennummer vermerkt. Diese benötigen Sie zur Klärung Ihrer Fragen.
Zeitraum
Der Abrechnungszeitraum ist standardmäßig das Kalenderjahr. Abweichende Zeiträume entstehen u.a. durch unterjährige Umzüge.
Verbrauchsstelle
Hierbei handelt es sich um die Verbrauchsstelle, an der Trinkwasser bezogen und Schmutz-/Niederschlagswasser entsorgt/abgeleitet wird. Sie muss nicht mit der Adresse übereinstimmen.
Gesamtgebühren
Hier finden Sie den Gesamtbetrag der Gebühren. Die detaillierte Berechnung der Gebühren finden Sie auf den folgenden Seiten. Bitte beachten Sie dass der Trinkwasserverbrauch der ermäßigten Umsatzsteuer unterliegt. Auf Schmutz- und Niederschlagswasser wird keine Umsatzsteuer erhoben.
bezahlte Abschläge
Hier können Sie Ihre bezahlten Abschläge für den abgerechneten Zeitraum sehen.
Zahlbetrag
Der zu zahlende Betrag ist der Gesamtbetrag aus der Abrechnung abzüglich der bezahlten Abschläge.
Fälligkeit
Hinweis zur Zahlung und Fälligkeit des zu zahlenden Betrages. Wir empfehlen die Erteilung eine SEPA-Lastschriftmandats. Sollte Ihnen die Zahlung einmal nicht möglich sein, zögern Sie bitte nicht und melden sich rechtzeitig bei uns - eine Lösung lässt sich sicherlich finden.
künftige Abschläge
Hier finden Sie die Höhe der künftigen Abschläge. Die Aufteilung auf die einzelnen Medien (Trink-, Schmutz-, Niederschlagswasser) finden Sie am Ende des Bescheides.
Fälligkeit der Abschläge
Zu den hier angegebenen Terminen sind die künftigen Abschläge fällig.

Seite