Sicherung vor Starkregen

Treten bei einem Regenereignis innerhalb sehr kurzer Zeit außergewöhnlich große Niederschlagsmengen auf, spricht man von Starkregen. Durch Starkregen können plötzliche heftige und meist lokal begrenzte Überflutungen ausgelöst werden. Dabei können auch Gebiete fernab von Gewässern von Überflutungen betroffen sein. Durch die geringe räumliche Ausdehnung sind der genaue Ort und Zeitpunkt eines Starkregenereignisses kaum vorherzusagen. Regionale Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes sind in jedem Fall ernst zu nehmen.

Auswirkungen

Fallen innerhalb einer Stunde mehr als 15 mm Regen spricht man von Starkregen. Dabei scheint das Wasser von überall her zu kommen, vom Himmel, aus der Kanalisation, von Straßen und Wegen, von Feldern und aus Gräben und Bächen. Unmittelbare Folgen sind Überflutungen von Verkehrs- und Grundstücksflächen, ein starker Eintrag von Niederschlagswasser in die Kanalisation und überflutete Kellerbereiche. Nicht alle Gebiete innerhalb einer Siedlung sind gleich stark betroffen, jedoch sind tieferliegende Flächen und Senkanlagen besonders gefährdet.

Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit Gewittern oft große Schäden, sowohl für die Kommune als auch für den Einzelnen. Ob ein Starkregen tatsächlich Schäden hinterlässt, hängt davon ab, wie schnell und vollständig die Niederschläge schadlos abfließen. Die vorhandene Flächennutzung und die Bebauung sowie die natürlichen Gegebenheiten, wie das Wasserspeichervermögen der Böden oder die räumliche und zeitliche Verteilung der Niederschläge beeinflussen das Abflussgeschehen.

Zuständigkeit

Aufgaben

Treten bei Starkregenereignissen Schäden auf, besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Vorsorge für die Zukunft. Die Vorsorge vor den Folgen von Starkregenereignissen ist einerseits eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe, die unterschiedliche Aufgabenbereiche (z. B. städtebauliche und infrastrukturelle Planung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau) berührt und koordiniertes Vorgehen erfordert. Anderseits ist jeder Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, sich und sein Eigentum vor möglichen Überflutungen zu schützen.

Aufgaben der Bürger - Private Eigenvorsorge Informationsvorsorge
  • Einholen von Informationen über die eigene Überflutungsgefährdung
  • Bauvorsorge: überflutungsangepasste Bauweisen und Nutzungen (insbesondere in wassersensiblen Bereichen)
  • Risikovorsorge: Versicherungsschutz (Elementarversicherung)
  • Verhaltensvorsorge: Checkliste „Was ist im Ereignisfall zu tun?“
Aufgaben des Abwasserbeseitigungspflichtigen (Zweckverband KÜHLUNG)
  • zentrale Niederschlagswasserbeseitigung (von bebauten oder künstlich befestigten Flächen abfließendes und gesammeltes Wasser)
  • Grundbeitrag zur Entwässerungssicherheit
Aufgaben der Gemeinden und Städte
  • Planungshoheit hinsichtlich Ortsentwicklung und Flächennutzung (Berücksichtigung der Belange des Überflutungsschutzes)
  • Gewässerausbau (Gewährleistung eines möglichst schadlosen Wasserabflusses, Erhalt und Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen für Gewässer 2. Ordnung)
  • Einbeziehung von Straßen– und Grünflächen als Notwasserwege im Überflutungsfall
  • Unterhaltung der Anlagen zur Straßenentwässerung
  • gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Risikokommunikation
  • Risikomanagement „Überflutungen“
  • Organisation der Gefahrenabwehr (Wasserwehr)
Aufgaben des Landkreises
  • Genehmigungsbehörde für wasserwirtschaftliche Anlagen im Siedlungsbereich sowie Gewässer 2. Ordnung
  • Katastrophenmanagement

Damit Gemeinden und Städte ihre Aufgaben bei der Überflutungsvorsorge und Gefahrenabwehr verantwortungsvoll erfüllen können, ist die Unterstützung der Bürger und die Zusammenarbeit mit ihnen entscheidend.

Vorsorgemaßnahmen

Überflutungen lassen sich häufig nicht verhindern. Jedoch können durch geeignete Maßnahmen Schäden vermindert oder gar verhindert werden. Hauptziel der Vorsorgemaßnahmen ist der Rückhalt des Niederschlagswassers in der Fläche und dessen möglichst schadlose Ableitung. Generell ist darauf zu achten, dass negative Auswirkungen auf Unterlieger und Nachbargrundstücke nicht zulässig sind.

Objektbezogene Maßnahmen (individuelle Vorsorge)
  • Abschätzung des objektbezogenen Überflutungsrisikos (ggf. mit Hilfe der Gemeinde und Fachleuten)
  • Flächenvorsorge auf Grundstücksebene
  • technisch-konstruktiver Objektschutz, wie z. B. 
    • Barriere- und Abdichtungssysteme
    • Rückstausicherungen
    • konstruktive Schutzmaßnahmen
  • Freihalten von Gewässerrandstreifen von Bebauung, Bepflanzung oder Lagerstätten

Ausführliche Informationen gibt z. B. die „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, welche im Internet als freier Download zur Verfügung steht.

Maßnahmen auf kommunaler Ebene
  • Technische Maßnahmen, wie z. B.
    • Flächenmanagement
    • Förderung naturnaher Gewässerstrukturen
    • Außengebietsentwässerung
  • Bauleitplanerische und städtebauliche Maßnahmen
  • Administrative und organisatorische Maßnahmen
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Schon gewusst?

  • Zusammenhang zwischen Kalkablagerung und Temperatur

    Mit 17 bis 21 Grad deutscher Härte versorgt der ZV KÜHLUNG seine Kunden in den meisten Bereichen seines Verbandsgebietes mit hartem Wasser. Ausnahmen bilden die Bereiche der Wasserwerke Schwaan und Krempin, die mit 12 bis 14 Grad deutscher Härte im mittleren Bereich liegen. So schön hartes Wasser für den Geschmack und die Gesundheit sein mag, hinterlässt es im Haushalt doch hier und da seine Spuren. Dies trifft auch auf technische Geräte wie Warmwasserspeicher und Waschmaschinen zu.

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