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Für den Zweckverband KÜHLUNG, als öffentlicher Auftraggeber, gelten die Besonderheiten des Öffentlichen Auftragswesens. Entsprechende Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
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Freitag
07:00 Uhr - 14:00 Uhr
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Unsere Ansprechpartner erreichen Sie wie folgt:
038203 713 411
einkauf@zvk-dbr.de
Aktuelle gesetzliche Anforderungen an Ihre Rechnungslegung gegenüber dem Zweckverband KÜHLUNG (ZVK) als öffentlicher Auftraggeber
Die E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) vom 21.06.2021 bestimmt, dass öffentliche Auftraggeber seit dem 01.04.2023 verpflichtet sind, elektronische Rechnungen unabhängig vom Auftragswert zu empfangen und zu verarbeiten. Das bedeutet für Sie als Rechnungsstellender, Ihre Rechnungen an uns in dem geforderten Format auszustellen und zu übermitteln.
Die Begriffe „XRechnung“, „E-Invoice“ oder „ZUGFeRD Rechnung“ bezeichnen strukturierte elektronische Datenformate für den elektronischen Rechnungsdatenaustausch mit u.a. folgenden Pflichtangaben:
Bitte beachten Sie, dass gescannte und im PDF-Format per E-Mail versendete Rechnungen keine elektronischen Rechnungen im Sinne der ERechVO M-V sind.
Der ZVK zählt als juristische Person des öffentlichen Rechts laut § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu den öffentlichen Auftragsgebern. Der Zweckverband hat die organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Über die Leitweg-ID 13-S18209ZVK000-45 wird der ZVK eindeutig als Empfänger Ihrer Rechnung identifiziert.
Der ZVK ist an die Rechnungseingangsplattform OZG-RE (Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungsplattform) des Bundes angeschlossen. Verfügen Sie über kein System der Erstellung oder Versendung von elektronischen Rechnungen, können Sie sich dort einmalig kostenfrei registrieren und folgend
Der Zugang zur Rechnungseingangsplattform OZG-RE erfolgt über den Link https://xrechnung-bdr.de/
Über den Link https://www.e-rechnung-bund.de/tutorials/ erhalten Sie Informationen und Unterstützung zur Einführung und Umsetzung der elektronischen Rechnungslegung.
Hier erhalten Sie eine Übersicht der aktuell veröffentlichten Ausschreibungen des Zweckverbandes KÜHLUNG:
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Mit 17 bis 21 Grad deutscher Härte versorgt der ZV KÜHLUNG seine Kunden in den meisten Bereichen seines Verbandsgebietes mit hartem Wasser. Ausnahmen bilden die Bereiche der Wasserwerke Schwaan und Krempin, die mit 12 bis 14 Grad deutscher Härte im mittleren Bereich liegen. So schön hartes Wasser für den Geschmack und die Gesundheit sein mag, hinterlässt es im Haushalt doch hier und da seine Spuren. Dies trifft auch auf technische Geräte wie Warmwasserspeicher und Waschmaschinen zu.
weiterlesenWasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
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