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Der Zweckverband KÜHLUNG erhebt als Körperschaft des öffentlichen Rechts vorrangig Gebühren und Bescheide (z.B. Gebührenbescheide für Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser, Kostenerstattungsbescheide oder Beitragsbescheide). Die diesbezüglichen datenschutzrechtlichen Informationen können in folgendem Dokument eingesehen werden.
Natürlich ist eine Toilette kein Müllschlucker. Feste Abfälle, wie z.B. Feuchttücher, Tampons, Kondome und Katzenstreu gehören daher in die Restmülltonne. Bei Entsorgung über die Toilette führt dies zu verstopften Pumpen, solchen Bildern und entsprechend viel Aufwand bei der Verstopfungsbeseitigung.
weiterlesenWasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
Kammerhof 4
18209 Bad Doberan
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