3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (KELA)
verföffentlicht am
Mittwoch, 27. Juli 2016
Natürlich ist eine Toilette kein Müllschlucker. Feste Abfälle, wie z.B. Feuchttücher, Tampons, Kondome und Katzenstreu gehören daher in die Restmülltonne. Bei Entsorgung über die Toilette führt dies zu verstopften Pumpen, solchen Bildern und entsprechend viel Aufwand bei der Verstopfungsbeseitigung.
weiterlesenWasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
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