Muss ein Dichtigkeitsnachweis für die Rohre unter der Bodenplatte eingereicht werden?

Nein, jedoch ist die Dichtheit der Leitungen generell durch den Grundstückseigentümer zu garantieren. Der ZVK ist berechtigt, die Anlagen der Grundstücksentwässerung zu überprüfen.

Bereich

Anschlusswesen