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Nein, jedoch ist die Dichtheit der Leitungen generell durch den Grundstückseigentümer zu garantieren. Der ZVK ist berechtigt, die Anlagen der Grundstücksentwässerung zu überprüfen.
Natürlich ist eine Toilette kein Müllschlucker. Feste Abfälle, wie z.B. Feuchttücher, Tampons, Kondome und Katzenstreu gehören daher in die Restmülltonne. Bei Entsorgung über die Toilette führt dies zu verstopften Pumpen, solchen Bildern und entsprechend viel Aufwand bei der Verstopfungsbeseitigung.
weiterlesenWasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
Kammerhof 4
18209 Bad Doberan
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