Spülwasser gehört nicht in den Straßeneinlauf

Spuelwasser nicht in Straßeneinlauf

Was im Straßeneinlauf landet, kann auf direktem Weg ins Gewässer gelangen!

Leider kommt es immer wieder vor, dass verunreinigtes Wasser über einen Straßeneinlauf entsorgt wird – dem sogenannten „Gully“.

Im Verbandsgebiet des ZVK sind die meisten Straßeneinläufe an die Regenwasserkanalisation angeschlossen und leiten das Wasser ungefiltert direkt in umliegende Gewässer. Es dürfen daher keinesfalls Putzwasser, Farbreste oder Chemikalien in einen Gully geschüttet werden. Geschieht dies dennoch, kann dies zu erheblichen Umweltbelastungen führen. Dem Verursacher droht dann ein hohes Bußgeld. Schmutziges Putzwasser kann über den Abfluss im Haus entsorgt werden. Von dort aus gelangt es über einen Schmutzwasserkanal zu einer Kläranlage und wird gereinigt in die Natur zurückgegeben. Mit Farben oder Chemikalien verunreinigtes Wasser muss grundsätzlich über einen Wertstoffhof entsorgt werden.

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  • Verwendung von Trinkwasser im Haushalt

    Im Jahr 2021 lag der Trinkwasserverbrauch pro Einwohner und Tag im Verbandsgebiet des Zweckverbandes KÜHLUNG bei ca. 109,73 Litern.

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