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Abschläge bzw. Vorauszahlungen sind eine regelmäßige Bezahlung der Trink- und Abwassergebühren entsprechend der angenommenen Inanspruchnahme der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Sie werden anhand der Verbrauchshistorie und der aktuellen Gebühren berechnet. Der Zweckverband KÜHLUNG erhebt 6 Abschläge im Jahr (alle 2 Monate). Der erste Abschlag des Jahres ist im Februar fällig. Die geleisteten Abschläge/Vorauszahlungen werden mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.
Mit 17 bis 21 Grad deutscher Härte versorgt der ZV KÜHLUNG seine Kunden in den meisten Bereichen seines Verbandsgebietes mit hartem Wasser. Ausnahmen bilden die Bereiche der Wasserwerke Schwaan und Krempin, die mit 12 bis 14 Grad deutscher Härte im mittleren Bereich liegen. So schön hartes Wasser für den Geschmack und die Gesundheit sein mag, hinterlässt es im Haushalt doch hier und da seine Spuren. Dies trifft auch auf technische Geräte wie Warmwasserspeicher und Waschmaschinen zu.
weiterlesenWasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
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